Adolphus Bergkstrass, Provinzial des Wilhelmitenordens in den oberen deutschen Landen, und Nicolaus Tächlin, Prior des Kl. St. Mariakron (Marie Cron) gen. Oberriet dieses Ordens sowie Visitator des Wilhelmitenkl. zu Mengen, tun kund: Auf einer Versammlung mit anderen Vätern und Diffinitoren des Wilhelmitenordens im Kapitel zu St. Martinstal sind sie und Truchseß Wilhelm, Freiherr von Waldburg, letzterer als Kastvogt des Mengener Wilhelmitenkl., beauftragt worden, bestehende Mißstände in dem Kl. zu beseitigen. Daher haben sie einen neuen Prior mit Namen Johannes Mädershain eingesetzt und bestätigen im Namen des Ordens die einst auf Befehl des damaligen Provinzials durch Barthlome, damaligen Prior und Diffinitor von St. Mariakron, aufgestellten und in einer besiegelten Urk. vom Montag vor Dionysii [Oktober 7] 1465 [Nr. Dep. 30/1 T 1 Nr. 94] festgehaltenen Statuten. Dem Truchsessen und seinen Nachfolgern geben sie Vollmacht, als Kastvögte das Kl. zu schirmen, den neuen Prior und seine Nachfolger bei Ungehorsam und allen anderen Delikten der Konventsbrüder beizustehen, aber auch die Konventsbrüder bei Bedrängnis durch den Prior zu ihrem Recht zu verhelfen, schließlich die 1465 aufgerichtete Ordnung durchzusetzen.