[1] Die ehemals von Heinrich von Witzleben gekauften Güter: 1.) 34 Höfe mit dem Baumgarten im Dorf Ballstedt [Gem., Lkr. Weimarer Land]; 2.) vier ...
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Urk. 14, 13732
Vgl. altes Findbuch (R Nr. 1354), s.v. Vogel, Nr. 1
A I u, Vogel sub dato
Urk. 14 Aktiv- und Passivlehen [ehemals: Urkunden A I u]
Aktiv- und Passivlehen [ehemals: Urkunden A I u] >> Aktivlehen >> Personenbetreffe U, V >> V >> Vo-Vu >> Vogel
1606 Juli 29
Lehnsrevers
Urkunde
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: [1] Die ehemals von Heinrich von Witzleben gekauften Güter: 1.) 34 Höfe mit dem Baumgarten im Dorf Ballstedt [Gem., Lkr. Weimarer Land]; 2.) vier Hufen Land; 3.) anderthalb Viertel Land; 4.) dreieinhalb Acker Feld; 5.) der große Acker Feld mit einem einzelnen Acker; 6.) der Fleck unter dem Steinbühl; 7.) fünf Zinsweingärten; 8.) fünf Zinsholzmarken, alles gelegen zu Ballstedt, die alle zusammen jährlich als Erbzins elf Schock Groschen, 17 Groschen und zwei Pfennige und dazu 21 Gänse mit 62 Hühnern zinsen; 9.) die Zinsen zu Molschleben [Gem. der Verwaltungsgemeinschaft Nesseaue, Lkr. Gotha], nämlich vier Hufen und ein Viertel Land mit drei Hufen, die jährlich drei Schock, 46 Groschen und zwei Pfennige mit zwei Hühnern, fünf Maltern Hafer und einem Viertel jährlich zu Erbzins geben; die Besitzungen zu Eschenbergen [Gem., Lkr. Gotha], nämlich 10.) zwei Viertel Hafer von zehn Ackern Land, gelegen vor dem Molschlebener Holz; 11.) 16 Groschen und zwei Pfennige von 45,5 Acker Holz und vom (Kogelsehe), die aus sechs Holzmark im Ballstedter Holz bestehen; 12.) das Buflebener Holz, das jedes Jahr einen Schilling zinst; 13.) eine Wiese im Feld zu Bufleben [Ortsteil der Gem. Nessetal, Lkr. Gotha], die jedes Jahr eine Gans zinst; 14.) anderthalb Acker Wiesen zu Westhausen [Ortsteil der Landgem. Nessetal, Lkr. Gotha], die hinter den Höfen liegen und einen Schilling als Erbzins geben; 15.) fünf Viertel Land zu Remstädt [Ortsteil der Landgem. Nessetal, Lkr. Gotha], die jährlich zwei Schillinge als Erbzins geben. [2] 16.) Die ehemals von Philipp von Stockheim und Hans Herzog dem Älteren gekauften Güter [nämlich: 17.) ein Hof auf dem Wall bei der Kapelle zu Ballstedt [Gem., Lkr. Weimarer Land]; 18.) neun Hufen arthaftiges Land zu Ballstedt; 19.) das Vorwerk und der Baumgarten; 20.) ein Schafhof mit Schaftrift; 21.) vier Acker Weidenfleck; 22.) fünf Acker Weinberg; 23.) eine Holzmark an 100 Acker geachtet; 24.) sieben Acker Wiesen im Feld zu Molschleben [Gem. der Verwaltungsgemeinschaft Nesseaue, Lkr. Gotha], genannt die Kollerswiesen; 25.) dreieinhalb Acker Wiesen in den Wiesen zu Eschenbergen [Gem., Lkr. Gotha]; 26.) ein wüster Garten mit (Leden) und etliche (Leden) vor dem Holz; 27.) dazu etliche Erbzinsen, die ehemals an Heinrich von Witzleben verkauft worden waren]; 28.) die Mittelmühle zu Ballstedt. [Ehemals Lehen des Klosters Hersfeld]
Vermerke (Urkunde): Siegler: Wilhelm Vogel
Vermerke (Urkunde): Siegler: Wilhelm Vogel
Belehnte/r: Wilhelm Vogel und in eventum Bernhard und Alexander Vogel
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:13 MESZ
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