Hans von Dölau zu Jagstheim verschreibt sich gegenüber Hauptmann, Räten und Ausschüssen des Ritterkantons Odenwald für eine Dahrlehensschuld von 600 Gulden, verzinslich mit 30 Gulden jährlich, zahlbar 22. Februar jährlich in Mergentheim, der gewöhlichen odenwädischen Legstätte, oder 4 Meilen Wegs von da, gegen Verpfändung alller seiner Hab und Güter zu Jagstheim.