Jakob Jung aus Bickelsberg, wegen Beteiligung am Aufruhr der Bauern der Vogtei Rosenfeld, dazu aufgefordert, sich dem siegreichen Landesherrn auf Gnade und Ungnade zu ergeben, statt dessen aber außer Landes nach Rottweil entwichen und deshalb harter Strafe verfallen, jedoch gnadenhalber wieder ins Land gelassen, unter den Bedingungen, 10 fl bar zu bezahlen, Wehr und Harnisch dem Amtmann zu Rosenfeld abzuliefern und keine mehr außer einem abgebrochenen Brotmesser weder inner- noch außerhalb des Landes zu tragen, offene Zechen und Gesellschaften zu meiden und sich fortan wohl zu verhalten, gelobt unter Eid, diese Bedingungen einzuhalten und schwört U.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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