Ablehnung des Antrags des badischen Justizdepartements, badischen adeligen Gutsherren den Gebrauch ihrer im Badischen wohnenden Justitiarien für einzelne Untertanen und Höfe unter königlich württembergischer Souveränität zu gestatten; Ansuchen der Universität Freiburg um Belassung der Chorherrenpfründe in Horb (Lkr. Freudenstadt)