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Testament des Arnold Beckhaus, vom 15. Dezember 1637, verkündet am 23. Januar 1645.
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Enthält: Als Erben werden eingesetzt seine Kinder 1. Ehe, darunter Ewald, der Schuhmacher. Vermächtnisse erhält seine jetzige Frau Engele Winckelman. Zum Testamentsvollstrecker wird ernannt sein Schwager Notar Johan Kars. Zeugen: Notar Jobst Stitzberg und Notar Arnold Godfrid Schlossken. Von Rats wegen: Henrich Koerding. Notar: Johan Lemgo.