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Peter Stang, gesessen zu Reichenbach, verkauft für sich und seine Ehefrau Margarete der Pitanz der Deutschordenskommende in Münnerstadt und deren Pitanzmeister einen jährlichen Zins von 0,75 rheinischen Gulden. Der Zins gefällt von seinem halben Gut in Reichenbach. Dafür hat er 15 rheinische Goldgulden erhalten. Der Verkäufer verpflichtet sich daher, diesen Zins künftig jedes Jahr am 6. Januar ("auff der Heyligen Drey Konig tag") oder am Tag danach in Münnerstadt dem amtierenden Pitanzmeister der Kommende zu bezahlen. Ihm wird ein unbefristetes Rückkaufrecht an dem Zins eingeräumt. Auf Bitte des Verkäufers siegelt Apel von Milz. Der Komtur Nikolaus Müller ("Molitor") [von Ebern] siegelt zum Zeichen seiner Zustimmung zu dem Verkauf als Lehenherr des halben Gutes mit. Der gebenn ist am montag nach der Heyligen Drey Konig tag 1516. Aussteller: Peter Stang. Empfänger: Deutschordenskommende Münnerstadt

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Staatsarchiv Würzburg
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