Heinrich Fresendropp, Richter zu Unna, bekundet die Aussagen, die auf Veranlassung des Rentmeister zu Hörde, Jürgen Schell, in einer ordentlichen Gerichtssitzung über den Mahlzwang der Mühle zu Langenschede festgestelllt wurde, da dieser Mahlzwang mit dem Kloster zu Frödenberg strittig ist. Schell hat darüber zusammen mit dem Marschall, Rat und Amtmann zu Unna und Kamen, Dietrich von der Recke, Nachforschungen angestellt und Zeugen benannt. Diese wurden befragt, welche Mahlgenossen zur Mühle zögen, ob diese eine Zwangmühle und ob diese öffentlich verkündet ("oever die Kerke laiten tho roepen") worden sei. Es antworteten (1.) Ernst to Frömern: Als er vor etwa 40 Jahren mit Bockelmann als Knecht in Ostbüren diente, sind sie einmal mit Pferd und Wagen nach Fröndenberg gefahren, um dort mahlen zu lassen. Da kam der nun verstorbene Hermann dazu, der damals die Mühle zu Langschede unter sich hatte, und wollte ihnen Pferde und Kornsäcke nehmen, weil sie nicht in Langschede mahlen ließen. Das Korn gehörte etlichen Bürgern zu Unna, die es zu einer Hochzeit (Broitlocht) benötigten, und deswegen ließ sie Hermann dann doch unbehelligt. Grundsätzlich wurde in Frömern schon immer öffentlich verkündet, daß man bei der Strafe des Verlusts von Pferd und Sack in der Mühle zu Langenschede mahlen lassen muß. Diese Strafe wurde auch öfters verhängt. (2.) Dietrich Westermann zu Ostbüren: Ernst von der Linde, der vor etwa 40 Jahren die Mühle zu Langschede unter sich hatte, ließ öffentlich in Frömern verkünden, dass man zu Langenscheide mahlen lassen muß. Die dennoch in Fröndenberg mahlen ließen, wurden mit Pferden nach Langschede geschafft. So hat es auch der verstorbene Hermann gehalten. (3.) Tonies Hachen: Vor etwa 50 Jahren fuhr der Knecht Steffeken aus Ostbüren mit einem Scheffel Gerste zur Fröndenberger Mühle. Den paßten die Knechte des Ernst von der Linde auf dem Weg nach Fröndenberg am Freisenhagen ab, nahmen ihm Pferd und Säcke und schafften ihn nach Langschede. Der Mahlzwang der dortigen Mühle wurde öffentlich verkündet. (4.) Heinrich Gosebroick to Langschede, etwa 80 Jahre alt: Vor etwa 40 Jahren diente er als Knecht bei Ernst von der Linde, der damals die Mühle zu Langschede unter sich hatte. Dieser schickte ihn oft an den Freisenhager, wo die, welche in Fröndenberg mahlen lassen wollten, des Weges kommen mussten. Dort hat er manchmal 10 oder 12 Pferde weggenommen und nach Langschede geschafft. Die dortige Mühle ist eine Zwangmühle gewesen. Die Eingesessenen zu Hemmerde, Lünern, Frömern und Dellwig mussten dort mahlen lassen. (5) Frenzel Gosebroick: Er kann sich etwa 50 Jahre zurück erinnern. In diesem Zeitraum wurde jedesmal, wenn die Mühle einen neuen Herrn erhielt, verkündet, daß jeder dort mahlen lassen müsse. Auch hat er öfters Pferde und Säcke strafweise nach Langschede schaffen sehen. (6.) Gert Gosebroik: In den etwa 50 Jahren, die er zu Langschede ansässig ist, hat er öfters Pferde und Säcke strafweise nach Langschede schaffen gesehen. (7.) Johann vur dem Kerckhoff to Frömern: Er hat gehört, wie öffentlich verkündet wurde, daß man in Langschede mahlen lassen muß. (8) Heinrich Besse to Ostbüren: Die verstorbene Äbtissin zu Fröndenberg, Katharina Wrede, hat ihm einst zum verstorbenen Drosten Dietrich von der Recke geschickt, weil ihr der Mühlenweg gesperrt werde. Der Drost antwortete darauf, daß der Landesherr wohl erlaubt habe, zu Fröndenberg eine Mühle zu bauen, aber nicht den Weg gefreit habe. Dem Gert Steveken aus Ostbüren wurde von den Langscheder Mühlenknechten ein Scheffel Korn abgenommen. (9.) Johann Gotschalk to Dellwig: Er habe vor etwa 40 Jahren mit Evert von der Linde zusammengewohnt. Als einmal die Eingesessenen zu Opherdicke in Lappes Mühle mahlen lassen wollten, ließen sie das nicht zu, sondern nahmen ihnen Pferde und Säcke ab. (10.) Jürgen in der Holte: Der verstorbene Hermann hat dem Gert Voss d.Ä. zu Ostbüren am Winkelshof zwei Pferde und Säcke abgenommen und nach Unna geschaff, wo sIe Voss wiederbekommen hat. Es wurde bei einem Wechsel dessen, der die Mühle unter sich hatte, öffentlich verkündet, dass man in der Mühle zu Langenschede mahlen lassen muß. (11.) Dietrich Gotschalck: Die drei Kirchspiele Frömern, Dellwig und Lünern ("Luynderen") sind der Mühle zu Langschede mahlpflichtig. Pferde und Säcke dürfen dem genommen werden, der trotzdem in Fröndenberg mahlen läßt. - Die Fröndenberger Äbtissin von der Recke hat gegen diese Zeugen keine Einwände erhoben - doch sie hat angekündigt, ihrerseits Zeugen für ihre Rechtsaufassung zu benennen. Daraufhin wurden die vernommenen Zeugen vereidigt. - Standesgenossen des Gerichts waren: Johannes Jacobs; Wilhelm Wenthoff; Frone Evert Koerling; Gerd von Hilbeck und Hermann Gevert, beide Vorsprecher; Sekretär [Gerichtsschreiber?] Franz Costers. - Bem.: Vgl. entsprechender Vorgang im Staatsarchiv Münster, Kleve-Mark-Ravensberg Landessachen Nr. 395.