Herzog Ulrich von Württemberg beurkundet das Urteil seiner Hofrichter und Räte in der Appellationssache der Gemeinde Schönbronn gegen ein vom Stadtgericht Wildberg bestätigtes Urteil des Kirchspielgerichts zu Effringen, wonach Konrad Zieglers Ziegelhütte zu Schönbronn steuerfrei bleiben soll, Konrad Ziegler aber mit seinen übrigen Gütern Landschaden und andere Beschwerden der Gemeinde Schönbronn mitzutragen hat. Die Prozeßkosten hat jede Partei für sich zu tragen

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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