Klage des Eigenhörigen Johan Averhoff in Sendenhorst ./. seinen Gutsherrn Kaspar Hense. Der Beklagte hat dem Kläger, da er die Pacht nicht zahlt und keine Dienste leistet, das Gut, bis auf die Wohnung und den Garten, genommen. Angeblich hat er aus Schikane die Früchte in dem Garten verdorben und dem Kläger Roggen weggenommen. Er soll das unterlassen. Der Rat befiehlt ihm, im ordentlichen Verfahren den Kläger zu entfernen, bis dahin sich aber jeder Gewalttat zu enthalten.