Anzeige des fürstlichen Forstamts dahingehend, daß die Centschöffen in den Ortschaften, welche in das Kurmainzische und Würzburgische centbar sind, sagen, die Waldfrevel und Centfrevel öfters auf die Cent bringen, die doch dem Forstamt zu bestrafen zukommen

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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