Kaufkontrakt. Die Eheleute Gerhard und Liesbeth Camens zu Winkelhausen verkaufen den Eheleuten Hendrich und Trintgen Bouttendorff zu Atrop "ein stücksgen Landes an der Döckstraßen belegen, ohn gefahr groß einen halben Morgen, Einer seits Scheurmans zu Atrop anderseits ankäuffer, Vorhaupts gleichfalß Käuffers und Hinterhaupt die gemelte Döckstraße schießendt, und sonsten wie selbiges alda in seinen Vohre und pfahlungsrecht und Gerechtigkeit, Last und unlasten Belegen, Welchen halben Morgen Leibgewinnbahr in Verkäuffern Camans Hoff, woselbst bei Versterb Jede Handt mit Zehn schilling worunter alles, alß Jura und sonsten mitbegriffen gewonnen, so dan Jährlich Einen halben Stüber Zinß auf Martini Tag davon Ebenfalß in Verkäuffers guth bezahlet werden muß, sonsten außer Landesherrlichen und Nachbahrlasten nach proportion weiter nicht beschwert, Umb und Vor eine Einig wordene Summa ad Neuntzig Thaler, sage 90 thlr. Jeden zu dreißig Stuber gerechnet". Es folgt Quittung und Austrachtbescheinigung in den üblichen rechtlichen Wendungen. Den Kaufbrief zeichnen "Gerhat Kamans" und Hendrich Butendorff zugleich für ihre Frauen. Zeugen sind Peter Schmits und Jacob Vienen. Die getreue Abschrift vom Original bestätigt der Notar G. H. Haentjes mit eingedrucktem Notariatssiegel mit der Devise "Semper vigitans".

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Stadtarchiv Duisburg
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