Herzog Stephan [II.] von Bayern bestätigt die schon von seinem Vater Kaiser Ludwig [IV.] erlassene Bestimmung, dass alle gegen Leute, gut oder Urbar des Klosters [Nieder-]Viehbach vorgebrachten Klagen nicht von seinen Amtleuten, Vitztumen, Richtern und Pflegern gerichtet werden dürfen, wenn er diese selber richten will.;. S: Herzog Stephan [II.] von Bayern