Kurfürst Philipp von der Pfalz ändert die Verschreibung des Bergwerks in seiner Herrschaft und im Landgericht Neunburg (Newburg), welches er am 12.01.1501 an Hans Schober von Amberg, Fritz Siber und Hans Lang von Nürnberg und ihren Mitgewerken verliehen hat, in einem Punkt ab. Damals wurde bestimmt, dass sie zwei Jahre lang Erz schmelzen und inner- und außerhalb pfalzgräflicher Lande auf Gutdünken für zwei Jahre verkaufen dürfen, ohne dass sie Gold oder Silber dem Pfalzgrafen zu Wechsel anbieten müssen. Dies wird nun auf drei Jahre erweitert. Danach müssen sie das erarbeitete Metall dem Pfalzgrafen oder stellvertretend seinem Viztum oder Landschreiber zu Amberg zum Kauf anbieten, so wie sie es auch anderen zum Kauf geben würden.