Adenlheid und Juzze, der Juzze Messingerin Töchter, verleihen als ein Seelgerät an das Kloster Bebenhausen verschiedene in der Urkunde näher angegebene Güterstücke zu Dusslingen (Tusselingen) und empfangen sie von dem Kloster um einen Jahreszins wieder zu Leiblehen, verordnen auch weiter, dass nach ihrem Tod das Kloster dieselben und nur 1 Pfund jährlich Wachs an S. Peter zu Dusslingen (Tusselingen) zu entrichten haben solle.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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