Anspruch auf elf Morgen Artland, dessen Zugehörigkeit zu einem Bauernhof gen. Bolender Gut zu Müddersheim im Erzstift Köln strittig ist. Der Hof gehörte einst einem Cuno (Coen, Chon) von Eynenberg, dessen Erbtochter Tochter Rabot von Plettenberg, den Schwager des Appellanten, heiratete. Die Eltern der Appellaten pachteten den Hof von den Vorfahren der Appellantin. 1519 verpachtete Cuno von Eynenberg den Hof für 46 Malter Korn auf 81 Jahre an Martin von Merschem, den Bruder der Appellaten, dessen Witwe Catharina noch im Besitz des Hofes ist und weiterhin die Pacht zahlt. Die Appellaten behaupten, der Hof sei Eigentum ihrer Mutter gewesen und gehöre daher nach dem Tod der Mutter ihnen.