Vor dem Richter Johann Borcken und den Schöffen Johann Wessels, Jakob upper Heiden, Johann Kuchenbecker (Koecken-), Johann to Borcken, Gord Stockebrand (Staecke-) und Jaspar Bungart zu Werden sind erschienen Dreis upper Gunnen mit seiner Frau Hilken, die erklärt haben, daß sie freiwillig und wohlbedacht an Johann Wittenhorst, Vikar der Liebfrauenmesse zu Werden, oder dem Inhaber dieser Urkunde eine Erbrente von einem Goldguden aus ihrem Haus upder Gunne und aus ihrem Kapellenhof verkauft haben, der jeweils am 29. Juni fällig ist. Zahlen sie die Rente nicht fristgerecht, so kann Johann mit einem Gerichtsboten Pfänder von ihnen nehmen. Die Auftragung der Rente ist vor Richter und Schöffen vorgenommen worden. Wiederlöse ist jährlich mit 20 Gulden möglich. - Es siegeln Richter und Schöffen. - Gegeven ... up s. Kilians avent.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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