Bischof Eberhard von Konstanz bestätigt auf Bitte des Abts Albert von Reichenau und des Klosters Söflingen die Entschädigung der Pfarrkirche zu Ulm seitens des genannten Abts für die Überlassung ihres Zehntanteils zu Söflingen, Butzental und Harthausen an Kloster Söflingen durch Übergabe vom Anteil an den Zehnten zu Lehr und Mähringen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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