Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass sich lange Zeit Irrungen zwischen Äbtissin Margarethe Folin von Irmtraud (Folin von Irmdrut) und dem Konvent zu Neuburg oberhalb von Heidelberg am Neckar einerseits und Konrad von Lomersheim (Lamerßheym) andererseits gehalten haben, weswegen sie bereits vor sein Hofgericht vertagt worden waren. Wegen bestehender Irrungen haben seine Räte, namentlich Hermann Boos von Waldeck, Hofmeister, Götz von Adelsheim, Doktor und Propst zu Wimpfen, Philipp Forstmeister von Gelnhausen und Philipp von Gemmingen, Haushofmeister, sie gütlich verhört. Dabei wurde erfunden, dass Konrad sich verpflichtet hatte, für seine Schwester Amalie (Amely), Professin zu Neuburg, dem Kloster jährlich 8 Gulden zu Johannistag auszurichten, wobei das Geld über sieben Jahre nicht gezahlt wurde. Die Räte haben beide Parteien dahin vereint, dass Konrad fortan jährlich die Gülte ausrichtet, für die Ausstände insgesamt 52 Gulden an das Kloster zu genannten Terminen zahlt und jede Seite ihre Gerichtskosten selbst trägt. Das Kloster soll Konrad dafür einen vollständigen Erbverzicht der Amalie ausstellen. Konrad hat die Einhaltung des Vertrags versichert, von dem beide Parteien eine Ausfertigung erhalten.