Querulationis Auseinandersetzung wegen Scheidung
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(1) 0440
Rep. 29, Nr. 556
LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal
Wismarer Tribunal >> 01. Prozeßakten >> 01.08. 1. Kläger H
(1781) 20.03.1781-25.12.1781 (1782)
Kläger: (2) Carolina Regina Hahn, geb. Gustmeyer (Kl.in in 1. Instanz)
Beklagter: Jonas Carlson Hahn, Kaufmann in Wolgast (Bekl. in 1. Instanz)
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Bernhard Ehrenfried Bützow (A), Johann Franz von Palthen (P) Bekl.: Franz Georg Christoph Höfer (A), Dr. Jochim Christoph Gabriel Hasse (P)
Fallbeschreibung: Nach Bitte der Kl.in vom 20.03. um Fristverlängerung zum Einreichen ihrer Beschwerden gegen ein Urteil des Konsistoriums und erteilter Erlaubnis des Tribunals vom 24.03. legt die Kl.in am 23.04. ihren Schriftsatz vor. Sie berichtet, daß ihr Mann sie in 16 Ehejahren geschlagen und vor den Dienstboten gedemütigt habe, so daß sie gezwungen war, mit ihren Kindern zu ihren Eltern nach Anklam zu fliehen. Das Konsistorium hat jedoch den Pastor Küssels mit einer Aussöhnung der Eheleute beauftragt und die Kl.in angewiesen, binnen 14 Tagen mit ihren Kindern zu ihrem Mann zurückzukehren. Die Kl.in stellt dar, daß die Ehe zerrüttet sei und bittet darum, das Urteil des Konsistoriums aufzuheben und sie rechtswirksam zu scheiden. Am 30.04. und 09.07. bittet die Kl.in um Fristverlängerung zum Einreichen der Akten der Vorinstanz, die ihr am 04.05. und 13.07. gewährt wird. Am 18.07. werden die Akten der Vorinstanz eröffnet, am 02.10. bittet der Bekl., am 20.10. beide Parteien um Prozeßbeschleunigung. Am 04.12.1781 bestätigt das Tribunal das Urteil des Konsistoriums. Am 25.12.1781 bittet der Bekl. darum, falls seine Frau Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen sollte, ihr diese auf 14 Tage zu befristen. Eine Reaktiond es Tribunals darauf erhellt nicht. Am 13.03.1782 sendet das Tribunal die Akten der Vorinstanz an das Konsistorium zurück.
Instanzenzug: 1. Greifswalder Konsistorium 1781 2. Tribunal 1781
Prozessbeilagen: (7) Urteil des Greifswalder Konsistoriums vom 31.01.1781; vom Greifswalder Notar Carl Gustav Peetschius aufgenommene Appellation vom 12.02.1781; Quittung des Konsistorialsekretärs A.v. Rehfeld über empfangene Transmissionskosten vom 21.04.1781; Prozeßvollmachten des Bekl. für Dr. Hasse vom 12.05.1781 und der Kl.in für Palthen vom 22.05.1781; von Tribunalsbote C.H. Siegmund ausgestellte Quittung über abgelieferte Konsistorialakten vom 04.04.1782
Beklagter: Jonas Carlson Hahn, Kaufmann in Wolgast (Bekl. in 1. Instanz)
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Bernhard Ehrenfried Bützow (A), Johann Franz von Palthen (P) Bekl.: Franz Georg Christoph Höfer (A), Dr. Jochim Christoph Gabriel Hasse (P)
Fallbeschreibung: Nach Bitte der Kl.in vom 20.03. um Fristverlängerung zum Einreichen ihrer Beschwerden gegen ein Urteil des Konsistoriums und erteilter Erlaubnis des Tribunals vom 24.03. legt die Kl.in am 23.04. ihren Schriftsatz vor. Sie berichtet, daß ihr Mann sie in 16 Ehejahren geschlagen und vor den Dienstboten gedemütigt habe, so daß sie gezwungen war, mit ihren Kindern zu ihren Eltern nach Anklam zu fliehen. Das Konsistorium hat jedoch den Pastor Küssels mit einer Aussöhnung der Eheleute beauftragt und die Kl.in angewiesen, binnen 14 Tagen mit ihren Kindern zu ihrem Mann zurückzukehren. Die Kl.in stellt dar, daß die Ehe zerrüttet sei und bittet darum, das Urteil des Konsistoriums aufzuheben und sie rechtswirksam zu scheiden. Am 30.04. und 09.07. bittet die Kl.in um Fristverlängerung zum Einreichen der Akten der Vorinstanz, die ihr am 04.05. und 13.07. gewährt wird. Am 18.07. werden die Akten der Vorinstanz eröffnet, am 02.10. bittet der Bekl., am 20.10. beide Parteien um Prozeßbeschleunigung. Am 04.12.1781 bestätigt das Tribunal das Urteil des Konsistoriums. Am 25.12.1781 bittet der Bekl. darum, falls seine Frau Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen sollte, ihr diese auf 14 Tage zu befristen. Eine Reaktiond es Tribunals darauf erhellt nicht. Am 13.03.1782 sendet das Tribunal die Akten der Vorinstanz an das Konsistorium zurück.
Instanzenzug: 1. Greifswalder Konsistorium 1781 2. Tribunal 1781
Prozessbeilagen: (7) Urteil des Greifswalder Konsistoriums vom 31.01.1781; vom Greifswalder Notar Carl Gustav Peetschius aufgenommene Appellation vom 12.02.1781; Quittung des Konsistorialsekretärs A.v. Rehfeld über empfangene Transmissionskosten vom 21.04.1781; Prozeßvollmachten des Bekl. für Dr. Hasse vom 12.05.1781 und der Kl.in für Palthen vom 22.05.1781; von Tribunalsbote C.H. Siegmund ausgestellte Quittung über abgelieferte Konsistorialakten vom 04.04.1782
Akten
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
29.10.2025, 11:26 MEZ