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Die pfalz-zweibrückischen Räte entscheiden in Forderungs- und Gegenforderungssachen zwischen Eberstein und Leiningen-Westernburg, dass Letzteres die rückständigen Zinsen von 1.000 auf Weinsberg versicherten Gulden zu zahlen habe, Ersterer aber von der Gegenklage loszusprechen sei

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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