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Verordnung, betr. die Anwendbarkeit des Gesetzes über die Anlegung oder Veränderung von Straßen und Plätzen in den Städten und größeren Orten in der Fassung vom 16. Mai 1927, auf die Gemeinden Edewecht, Rastede und Apen
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Verordnung, betr. die Anwendbarkeit des Gesetzes über die Anlegung oder Veränderung von Straßen und Plätzen in den Städten und größeren Orten in der Fassung vom 16. Mai 1927, auf die Gemeinden Edewecht, Rastede und Apen