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Johann von der Recke zu Drensteinfurt (Dreinstenforde) verkauft Dietrich Staell, Bürger der Stadt Münster, und dessen Ehefrau Kunnen eine jährliche Rente von 6 Reichstalern (silvere dalere des heylygen Reichs münte) für ein Kapital von 100 Silbertalern. Die Rente ist vom nächsten Jahr an jährlich zu Ostern fällig und in der Stadt Münster zu entrichten. Sie ist zu zahlen aus den beiden dorslachtigen freien Gütern Elkendorf (Elckendorp) und Arnßhorst, die beide im Kirchspiel Drensteinfurt und in der Bauerschaft Mersch liegen. Dietrich von Galen zu Bispinck und Adrian von der Heggen zu Hoetmar (-aer) und Seppenhagen treten als Mitprinzipale und Bürgen ein. Die Verkäufer und Bürgen versprechen Währschaft. Den Vorrang vor der Rentzahlung haben allein die Abgaben an die zuständigen Richter oder Gografen und Fronen oder Vögte. Die Verkäufer können die Rente nach Zahlung des abgelaufenen Zinsjahres mit 100 Talern am Zinstag ablösen. Die Ablösung muss ein halbes Jahr vorher angekündigt werden. Siegelankündigung des Johann von der Recke zu Drensteinfurt, des Dietrich von Galen zu Bispinck und des Adrian von der Hegge zum Seppenhagen.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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