Abt und Konvent zu Maulbronn vergleichen sich mit einem zeitigen Propst von St. Guido in Speyer wegen Zession der Archidiakonatsrechte respektive Intraden von der Kapelle zu Niederhöfen, welche gedachtes Kloster mit seinem Konvente vereinigt, wogegen es dem Propste jährlich 2 rh. Goldgulden aus den Früchten des Klosters und der Kapelle als Rekognition der archidiakonischen Rechte verspricht und eine einmalige Zahlung von 6 fl. an den Probst und 6 fl. an das Pforzheimer Ruralkapitel pro jucando introitu leistet

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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