Abt Stephan von Salmansweiler und Reichserbtruchsess Christoph Franz Eusebius vergleichen sich wegen der Streitigkeiten über das Amt Bachhaupten in folgender Weise: 1. Die bisherigen Prozesse sollen abgetan sein. 2. Die Inhaber der Grafschaft Friedberg-Scheer werden ihre Rechte im Amte Bachhaupten und zu Einhart, nämlich Blut- und Wildbann, sowie alle Rechte, die sie ex jure advocatiae in Anspruch nahmen, dem Stift Salem cedieren und, soweit sie Lehen waren vom Hause Österreich, sich um den lehensherr. Consens zu dieser Abtretung bemühen. 3. Der an Salem überlassene Bezirk beginnt bei der Brücke in Ostrach, geht den Hoßkircher Weg hinauf bis an die Weilerfelder zum Gatter, links zwischen Weiler und dem Ostracher Ösch der Häge nach bis an den Wald Attenspitz, Alten wo sich die Königsegger und salemischen Hölzer scheiden am Trauf des Holzes, zu einer großen Eckmark, rechts den Eigentumsmarken nach bis an den Tafertsweiler Weg zu einem Stein jenseits des Weges, links von diesem Stein am Weg hinein gegen Tafertsweiler den Eigentumsmarken nach in eine Eckmark, rechts dem Eigentum nach hinauf bis an den Tafertsweiler-Hoßkircher Weg bis zum Schlüsselsteig, von dem dort stehenden Stein etwas schlembs rechter Hand an der Schlüsselsteig und Rohrhalden oder Liechtenbuchen den Eigentumsmarken nach bis zum Ende der Rohrhalde, rechter Hand hinunter in einen Eckstein, links bis an den Hoßkircher-Bachhaupter Weg, über den Weg hinüber links am Haanenhölzle vorbei bis oben an dasselbe auf dem Rain, von diesem Eckstein rechter Hand am Haanenhölzle hinurab in eine Eckmark, links neben dem Hauenbuech hinauf dem Eigentum nach über einen alten oder Hüttenreutterweg zu einem Eckstein, links über die kleine Höhe in einen Stein, wo die sogen. Jägerbuche gestanden, rechts hinunter über den alten Hoßkircher-Saulgauer Weg, dem Eigentum nach im Weg hinauf zu einem Eckstein nächst der Hüttenreutter Waldung, links zum Teil zurück den Steinen nach an den alten Hoßkircher-Saulgauer Weg zu einem Stein an einem Teich oder Graben, dem Teich nach hinab zu einem Eckstein, links gegen Würnschweyler in einen Eckstein, rechts hinab gegen Bolstern den Steinen nach in einen Eckstein, links den Lau-Teich hinaus, links hinab zum Bolsterer Mos, den Steinen nach schlembs (schräg) links über die Saulgau-Ostracher Straße bis auf den Weg Bachhaupten-Bolstern zu einer Eiche, ein wenig rechts den Lauchen nach bis über den Weg Bolstern-Wolfertsweiler in einen Eckstein, links den Lauchen nach neben einem Mos hin und wieder über den Weg zu einem Stein an des Klosters Süessen Lehenhölzern, ein wenig rechts den Marken nach bis außerhalb an den Mayenstockh am Wolfertsweiler Feld, in gerader Linie durch das Wolfertsweiler Gemein Märck zwischen Knechtenweiler und Eschendorfer Mühle hinab bis zum Anfang der Eschendorfer Wiesen, rechts hin über die Straße Knechtenweiler-Tafertsweiler, durchs Feld hinauf anfangs des Spatzenwaldes zu einer Lauch, links hinauf am Scheilach oder Tafertsweiler Eichen, rechts hinunter durch den Wald bis an das Ende der Tafertsweiler Wiesen, unter denselben hinüber zu Anfang der Völlkofer Halden, unter derselben den Wiesen nach gegen Tafertsweiler, die Halde hinauf zu dem Röschenwiesle, ein wenig rechts gegen den Repperweiler Weiher in einen Eckstein, links auf der Halde hin in einen anderen Eckstein, links in einen Eckmark und an des Laitingers und anderen bürgerl. Hölzern den Marken nach in eine Ecklauch an der Halde unter des Schmieds von Hohentengen Holz, den Berg hinunter an die Gunzenhauser Wiesen, ins Brenleinholz, den Marken nach zwischen Einhart und Repperweiler Holz bis an Repperweiler und Einharter Felder in ein Eck am Hag und Weg, Hag und Weg hinab bis an Repperweiler zur Stigelen, links dem Fußweg nach gegen Einhart zum Ende der Repperweiler Felder, rechts zwischen den Feldern hinunter an Altenschweyler Feld, links herum dem Eigentum nach zwischen den Eschen der beiden Orte zu den 3 Kreuzen am Weg Einhart-Altenschweyler, unter dem Unterbuch hinab de r Ostrach zu durch das Ried in eine eichene Saul an der Ostroch, die das Eigentum und die salmansw. Jurisdiktion gegen die Anlieger rechter Hand scheidet, links die Ostrach hinauf bis an Jettkofer Zwing und Bann, und wo der Jettkofer Zwing und Bann in der Ostrach bei der alten Sägmühle endet, die Ostrach hinauf bis zur Brücke. 4. Über die beiden Höfe zu Würnschweyler, die infolge dieser Tauschhandlung nun im salmansw. Forst und Jagen liegen, behält Friedberg-Scheer alle hohen und niederen Jurisdiktionalien, das jus collectandi usw.; ebenso behält Friedberg alle hohe, forstl. und niedere Jurisdiktionalien, Territorialrechte und Steuerrechte über den ganzen Bezirk des Dorfes Jettkofen, doch dürfen in diesem Bezirk die truchsessischen Jäger weder pürschen noch anstehen noch nachhetzen sondern nur die ordinari Jagd und das Klopfen ausüben. 5. Für die Überlassung der Rechte im Amte Bachhaupten tritt Salem an Friedberg ab: Den Zehnten zu Friedberg und Knechtenweiler, den Hof zu Günzkofen, den Gregor Speth zu Leiblehen hat, den Hof des Konrad Lew zu Beutzkhoffen (Leiblehen), den Hof des Sebastian Rehm zu Blochingen (Leiblehen), den Hof des Georg Stump zu Bolstern (Leiblehen), den Hof des Christoph Haußer zu Fulgenstadt (Leiblehen), den Hof des Michel Kugler zu Urßendorff (Leiblehen), die Höfe des Hans Hueffschmid und Sebastian Fischer zu Knechtenweiler (Leiblehen), die Erblehenmühle zu Knechtenweiler, die Gülten und Zinsen aus dem Lehengut und aus dein Gut des Heiligen zu Friedberg, die Michael Haußer baut, die Gülten und Zinsen von Kaspar Küferle und Martin Röckh zu Wolfertsweiler, den Wachszins von der Pfarrei Bolstern, den der Pfarrer liefert, Kapital und Zinsen bei der Gemeinde Bremen und Michael Bawmann, den Landgarbenhof zu Muetterkhingen, den Josef Weyß zu Leiblehen hat, das Leiblehengütle des Josef Koberle zu Muetterkhingen, 20 Malter Vesen Gült, die auf den blochingischen Erblehengütern haften und die Salem erst kürzlich von den Wilhelmitern in Mengen gekauft hatte, den Hof des Hans Gerg Grueber zu Günzkofen (Schupflehen), die Schmide samt Zugehör zu Bolstern, hat Franz Hölzlin als Schupflehen, das Gut des Matheis Haußer zu Fulgenstadt (Schupflehen), das Wirtshaus zu Jeckhoffen, das Friedrich Bosch hat, die Schmide mit Zubehör zu Völckhoffen, die Hans Jerg Grol hat (Schupflehen). Die gesamten Höfe, Gülten, Landgarben, Kuchelgefälle, Geld und andere Einkünfte belaufen sich auf jährl. 132 Malter Frucht. Darüber hinaus wird Salem dem Truchsessen 3000 Gulden für Geldausstände geben. 6. Wenn wegen der Grafsch. Friedberg und Herrsch. Scheer sich wegen der Erbfolge oder aus anderen Gründen Irrungen ergeben, sollen sie dem Stift Salem unnachteilig sein. 7. Die Grenzen und Marken sollen durch die Forstbeamten im Beisein eines österreichischen Abgeordneten beschrieben werden. Alle Briefschaften über die abgetretenen Stücke werden ausgetauscht. 8. Der Truchseß verspricht dem Stift Salem, die in der Grafschaft Friedberg und Herrsch. Scheer vorhandenen Rechte zu erhalten und zu schützen. 9. Dem Stift Salem wird das Fischen in der Ostrach, besonders von der alten Sägmühle zu Ostrach bis in den Ungargraben ausdrücklich zugeständen; wegen des Bachhaupter Schaftriebs in die benachbarten Wälder bleibt es beim Herkommen. 10. Die Parteien versprechen sich freien Durchzug durch ihre Gebiete auch mit gewehrter Hand

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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