Johannes Bishof zu Würzburg (herbipolensis) beurkundet, daß Frau (honorabilis matrona) Agnetha Schreiber (Schreiberein), Bürgerin (opidana) zu Mergentheim in der Diözese Würzburg, dem neu errichteten Hospital (nori hospitali) [des Deutschen Hauses in Mergentheim] einen Altar gestiftet hat und diesen mit genannten Einkünften ausstattet, die sie dem Deutschmeister (magistri in alamania atque lumbardia theutonicorum ordinis) und dem Deutschen Haus zu Mergentheim (conventus in Mergetheim) überträgt; dabei handelt es sich unter anderem um Einkünfte von einem Hof zu Königshofen (Duberkongshoven), den Johannes Seng innehat, um Einkünfte von Gütern zu Althausen, Neunkirchen, Wachbach (Wachpach), Stuppach (Stupach), Wolfental (Wolfentall) in der Gemarkung Neunkirchen und von Weingärten im Arnkau (in monte Arykey), wobei die Stifterin (findatoris) diese Güter teilweise von einem gewissen Schrotell, einem gewissen Erman bzw. von Wolflin Wogenhals, Bürger zu Mergentheim, gekauft hatte; und des weiteren hat Katherina Scheffer (Schefferein), Schwester der Stifterin (sovor findatoris), dem bereits erwähnten Altar im neuen Hospitals des Deutschen Hauses ebenfalls einige Einkünfte übertragen, die teilweise gewisser Wirrich und Eberhard Marsteller inne haben. Darüber hinaus bestätigt der A. Vereinbarungen, die über diesen Altar unter anderem in Zusammenhang einer Auseinandersetzung mit dem Hospital St. Johann zu Jerusalem [in Mergentheim] (hospitali sancti Johannis Jerosolimithanorum) getroffen wurden; und ferner beauftragt der A. Engelhard von Eberstein, Archidiakon des A., den bereits erwähnten Eberhard Marsteller als geeigneten Altaristen/Kaplan in sein Amt einzuführen.