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Ferdinand von Fürstenberg, Bischof zu Münster und Paderborn, das Domkapitel Münster, der Senior der Landes-Ritterschaft des Hochstifts Münster sowie Bürgermeister und Rat der Stadt Münster im Namen aller Städte im Hochstift bezeugen, dass auf dem allgemeinen Landtag am 5. Juni 1681 wegen einer liquidierten Forderung der Erben des weiland Landschaftsrittmeister Johann Zurstegge man sich dahin verglichen habe, dass neben den verschriebenen 20.000 Reichstaler Kapital binnen Jahresfrist 4.000 Reichstaler zur Abfindung der Schulden und anderer Notwendigkeiten genannter Erben ausgezahlt werden sollen. Da es aber an Geldmitteln mangele, soll es laut Landtagsbeschluss nunmehr zur Abschlagszahlung in Höhe von 2.000 Reichstaler an die Erben Zurstegge kommen und davon 1.000 Reichstaler auf die Landschaft überschrieben werden. Es folgen Ausführungen zur Loskündigung, zur Verzinsung in Höhe von 5%, zum Unterpfand und zur Schadloshaltung. Siegelankündigung der Aussteller

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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