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Regelung der Versicherungsverhältnisse: Dänemark
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BArch R 40 Reichsverband Deutscher Rentenversicherungsträger
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1921-1937
Enthält u.a.:
Übereinkommen zwischen der deutschen und dänischen Regierung zum Artikel 312 des Versailler Vertrages;
Fürsorge für deutschstämmige Rückwanderer aus den abgetretenen Gebieten
Reichsverband Deutscher Rentenversicherungsträger, 1938-1945