Vom Außenseiter zur Legende - Wie die Mannheimer auf ihren Blumepeter kamen
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 4/011 S004086/401
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 4/011 Fernsehsendungen von Südwest Fernsehen aus dem Jahre 2000
Fernsehsendungen von Südwest Fernsehen aus dem Jahre 2000 >> November 2000
18. November 2000
Der "Blumepeter" ist bis heute das Symbol für Schlagfertigkeit und Mutterwitz der Mannheimer Bürger. Vorbild ist der 1875 in Plankstadt geborene Peter Schäfer, ein geistig und körperlich behinderter Mensch. Seine Angehörigen schickten ihn als Blumenverkäufer in Mannheimer Gaststätten. Der kleinwüchsige Peter Schäfer fiel auf und erntete gleichermaßen Mitleid und Spott. Sein angeblicher Spruch "Kaaf mer ebbes ab" wurde zum geflügelten Wort und schon zu Lebzeiten dichtete man ihm Witze an. Der im Mannheimer Karneval aktive Karl Buck brachte ihn auf die Karnevals- und Varietébühnen. Als sich sein Geisteszustand verschlechterte und er immer aggressiver wurde, landete er 1919 in der Psychiatrie in Weinheim, später in der Heil- und Pflegeanstalt Wiesloch, wo er 1940 starb. Nach dem Zweiten Weltkrieg begann man sich in Mannheim wieder an den Blumepeter zu erinnern. Mehrere Blumepeter-Witzbücher erschienen und die Tageszeitung "Mannheimer Morgen" setzte ihm sogar ein Denkmal. Beim gleichzeitig eingeführten "Blumepeter-Fest" werden nach wie vor Spenden für bedürftige Mannheimer gesammelt.
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Audio-Visuelle Medien
Herkunft: Landesschau unterwegs
Buck, Christian
Buck, Karl
Rapp, Irmgard
Schäfer, Peter
Splitthoff, Rolf-Dieter
Tronser, Willi
Karlsruhe KA; Generallandesarchiv
Mannheim MA; Stadtarchiv
Mannheim MA; Symbolfigur Blumepeter
Wiesloch HD
Denkmal; Blumepeter-Denkmal Mannheim
Fotografie; Stadt Mannheim Jahrhundertwende
Porträt; Peter Schäfer, der Mannheimer Blumepeter
Rückblick; Stadt Mannheim Ende 19. Jahrhundert
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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21.11.2025, 15:27 MEZ
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