Hans Spiet und Hans Mayer, beide aus Oberesslingen, zu Stuttgart gef., weil sie wider obrigkeitliche Mandate und Befehle Werbegeld und fremde Kriegsdienste angenommen hatten und aus dem Fürstentum Württemberg weggezogen waren, jedoch auf ihre und ihrer Freundschaft Bitten hin mit der Auflage freigel., sich auf Mahnung der Obrigkeit wiederum zu stellen, des Rechts gewärtig zu sein, nicht außer Landes zu fliehen, ohne Erlaubnis keinem fremden Herrn zuzuziehen und ihre Atzung und Gefängniskosten selbst zu bezahlen, versprechen eidlich, dies zu halten, und schwören U. - Bürgen mit je 50 fl: Gebhard Spiet, Vater des H. Spiet, und Thomas Humel, beide seßhaft zu Oberesslingen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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