König Ludwig [IV., der Bayer] befiehlt Propst [Konrad II.] von Indersdorf dem Notar Hermann die jährlich fälligen Steuern zu bezahlen und hebt gleichzeitig alle Privillegien auf, die den Juden in Augsburg von ihm, seinem Bruder [Herzog Rudolf I. von Bayern] und dem Propst gegeben worden sind, wie es aus der ihm von diesen gegebenen Urkunde hervorgeht, und verspricht dem Propst, ihn von den Bedrängungen der vorgenannten Juden zu befreien. S=A