Papst Alexander IV. gewährt dem Kloster Lichtenthal, um dessen Bedürfnissen zu genügen, von Wucher, Geraubtem und anderem unrechtmäßig erlangten Gut, wenn man dessen wahren Herrn, an den es zurückzuerstatten wäre, nicht ermitteln kann, und von durch Loskauf von den Diözesanbischöfen wieder erlassenen Gelübden, mit Ausnahme von solchen nach Jerusalem, bis zur Höhe von 200 Mark Silber anzunehmen.