Der Richter zu Bochum Heinrich Steinhuis (-huss) von Wattenscheid (-schede) macht bekannt, daß er von dem Abt Dietrich auf der einen, den Hausleuten der Tiehove, der Backhaushove und anderer zu Eppendorf (Ebbinctorp) gelegener Besitzungen im Amt und Gericht Bochum auf der anderen Seite um eine richterliche Entscheidung gebeten wurde. Er hat zu Gericht gesessen nach Erbhausrecht. Der Abt ist dazu erschienen mit seinen Freunden und hat erklärt, daß auch der + Richter zu Bochum Thewes in der Hembecke darüber geurteilt hat. Sein Vorgänger hat dazu gute Urkunden vorgelegt, aus denen zu entnehmen war, daß die beiden genannten Höfe dem Kloster Werden gehören und daß die dazu gehörenden Leute vollschuldige Eigenleute sind. Die Gegenpartei hat dazu erklärt, sie gehörten Werden nur nach Wachszinsrecht und könnten auch einen entsprechenden Nachweis führen. Das Urteil wurde dann Johann Flumen zu Wattenscheid übertragen, der auf Grund der Urkunden zugunsten des Klosters entschieden hat. Der Richter hat seine Gebühren erhalten. Anwesend waren Roseir Smedeken, geschworener Frohne, Dirich Besken, geschworener Frohne, Geert Steinhuis, Dietrich von Havekenschede, Rosier Duker, Wilhelm Wintersberch, Johann Reiner, Heinrich Ulenbroick, Gottschalk Korneman, Johann Brekelvelt, Dietrich Koepe, Johan Schriver und das ganze Niederamt des Amts Bochum. - Es siegeln der Aussteller und der Drost zu Bochum Wennemar Hasenkamp. - Gegeven ... op den neisten gudensdach na der elfdusent junfferen dage.