Reinhard von Gemmingen bekundet, dass ihm vormals der verstorbene Philipp Adam von Dienheim, hernach dessen verstorbener Erbe Ludwig zu Franckenstein und nunmehr dessen Erben, die Vettern Philipp Christoph und Johann Eustachius zu Franckenstein, einen jährlich auf Laetare von ihren freiadligen Gütern zu Oppenheim, genannt das "Clausen guet", fälligen Zins von 100 Gulden aus einem Kapital von 2000 Gulden (den Gulden zu 15 Batzen oder 60 Kreuzer) schuldig waren. Aus vielerlei Gründen wurde nun ein Vergleich dahingehend geschlossen, dass anstatt der genannten dienheimischen Erben der Aussteller selbst und Mitbenannte als Hauptschuldner konstituiert werden sollen. Also verkauft Reinhard an die Vettern Philipp Christoph und Johann Eustachius zu Franckenstein einen jährlichen Zins in Höhe von 100 Gulden, der jährlich zu Laetare nach Oppenheim oder wohin die Käufer ihn sonst bescheiden werden, geliefert werden soll. Die Zahlung des Zinses wird aus seinen freiadligen Gütern zu Dexheim erfolgen, von denen zur Zeit Jost Schiles jährlich 50 Malter Korn und 11 Malter Hafer Gült reicht, und aus seinem Hofgut zu Schwabsburg (Schwoßberg), von dem er eine jährliche Pacht von 40 Maltern Korn und 15 Maltern Hafer erhält. Diese Güter sind abgesehen von einem Zins von 1 Malter Weizen und 1 Ohm Wein unbelastet. Der Kaufpreis beläuft sich auf 2000 Gulden, die der Aussteller nach Aussage eines zwischen dem verstorbenen Ludwig zu Franckenstein und dem verstorbenen Philipp Adam von Dienheim aufgerichteten Lieferzettels, in dem die Münzsorten und der Münzwert dieser 2000 Gulden genau festgelegt sind, bereits vor Übergabe dieser Urkunde empfangen hat.