Bischöfliche Bestätigung eines durch den Konstanzer Weihbischof abgeschlossenen Vergleich vom 15. November 1591 zwischen den Magister Johann Ul, Pfarrer und Dekan des Kapitels zu Rottweil und der weißen Sammlung, wonach deren Mitgliedern gestattet wurde, bei den Predigern zu beichten, nicht aber das Abendmahl zu empfangen, wie auch denselben verboten wird, in der Sammlung Gottesdienste zu halten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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