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Vor dem Stadtgericht erweist Konrad Groß durch Urkunden und Zeugen, daß Burggraf Friedrich ihm die Einwilligung zum Kauf des Erbes an der Mühle am Sand erteilt und Heinrich Müllner und die weiteren Erbberechtigten ihm das Erbe verkauft hätten.
Vor dem Stadtgericht erweist Konrad Groß durch Urkunden und Zeugen, daß Burggraf Friedrich ihm die Einwilligung zum Kauf des Erbes an der Mühle am Sand erteilt und Heinrich Müllner und die weiteren Erbberechtigten ihm das Erbe verkauft hätten.