Der Erzbischof von Mainz Berthold [von Henneberg] verschreibt die Hälfte des mainzischen Anteils an Brückenau, insgesamt ein Vierteil, und am Schloss Schildeck, insgesamt ein halbes Viertel, in amtmannsweise an den Abt des Klosters Fulda [Graf] Johann [von Henneberg], der diesen Anteil von dem Grafen Otto von Henneberg ausgelöst hat. Der Erzbischof behält sich dabei das Recht zum Rückkauf vor.

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Staatsarchiv Würzburg
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