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Vergleich zwischen Andries Dicker und Godofridus Geims wegen Rekrutierung zum Kriegsdienst. Godefridus Geims übernimmt mit Einwilligung seiner Mutter den dem Andries Dicker durchs Los zugefallenen Kriegsdienst an Stelle desselben; dafür verpflichtet sich Andries Dicker dem Godefridus Geims eine Entschädigung in Höhe von 200 Reichstalern nach beendetem Kriegsdienst sowie freie Hin- und Rückfahrt und Verpflegung zur Musterung zu bezahlen bzw. zu hinterlegen. Godefridus Geims macht ein Handzeichen, Gerdrudis Geims macht ein Handzeichen, Jacobus Gieners macht ein Handzeichen; es unterschreiben Andreas Dicker, Johannes Martinus Giemers und Johann Benger als Zeugen. Rückseite am 10. Juni 1794 wird der Empfang der 200 Reichstaler zuzüglich 25 Rt. ut weitere 25 Rt. bestätigt. Andrias Dicker bescheinigt weiter, daß Gertrud Giemers so lange sie lebt jährlich ein Viertel Schantzen erhält.

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Kreisarchiv Viersen
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