Andreas [I. Berlin], Abt zu Petershausen, verleiht Jakob Hundt von Abtsreute ("Appsrüti"=Absenreute) für sich und als Lehenträger seiner Mutter und Geschwister den andern halben Teil des Hofs und Lehenguts in Abtsreute, den Thebus Hundt zu Erblehen empfangen hat. Mitverliehen wird auch die Gerechtigkeit des Fuders Heu von Gassenschwyler (=Gossetsweiler), die auch "halben" in den Hof gehört. Er hat von seinen Geschwistern die Bewilligung erhalten, den Hof für die nächsten sechs Jahre zu Erblehen zu leihen. Zu dem Gut gehören Haus, Hof, ein Wagenschopf und andere Gebäude, dazu etwa 20 Juchart Acker in den drei Öschen und 9 Mannsmahd Wieswachs, jeweils zur Hälfte. An jährlichem Bodenzins und Geld entrichtet der Beliehene an Martini je 4 Scheffel Hafer und Fesen sowie 1 lb weniger 6 d Ravensburger Münze und Maßes, 1/2 Vierteil Eier und 1 1/2 Fasnachthennen. Die Abgaben müssen in den Kasten des Klosters in Ravensburg geliefert werden und sind ohne Rücksicht auf Wetterschaden, "landsbrestna" und sonstige höhere Gewalt fällig. Denen von Ravensburg ist Vogtrecht zu bezahlen, auch muß die Schuldigkeit auf den Altar zu St. Jos in der dortigen Pfarrkirche gereicht werden. Der Empfänger, der Lehenpflicht geleistet hat, muß den Hof in gutem Zustand und ungeteilt erhalten. Er darf nichts davon ohne Erlaubnis des Abts veräußern oder belasten. Bei Verletzung der Leihepflichten kann der Abt die Beliehenen pfänden oder ihnen das Gut ganz entziehen, mit oder ohne gerichtliche Hilfe. Sie können es nach Erblehenrecht veräußern, müssen es aber zuerst dem Abt anbieten, der es um 5 ß d billiger als andere Interessenten erwerben kann. Dasselbe gilt für einen Gotteshausmann, der Leibeigener ("genoß") des Klosters ist, wenn er Gewähr dafür bietet, die Abgaben zu entrichten und das Gut in ordentlichem Zustand zu halten. An Klöster, Spitäler und andere Stiftungen ("ewigkeit") darf nicht verkauft werden. Bei Handänderungen oder Wechsel im Amt des Abts muß das Gut innerhalb von drei Monaten neu bestanden und mit 15 Böhmisch verehrschatzt werden.