Die Richter des Mainzer Stuhls bezeugen, dass Friedrich und seine Ehefrau Jutta aus Medenbach das Stift St. Johannes zu Mainz mit drei Joch Ackerland in der Gemarkung Medenbach für 1 kölnische Mark beeignen und das Land in Erbpacht unter näher genannten Bedingungen wieder zurücknehmen.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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