Johann Rauch von Winnenden [Rems-Murr-Kreis] zu Baltringen [Gde. Mietingen/Lkr. Biberach], Hauptmann der Gesellschaft vom Jörgenschild vor dem Schwarzwald und am Neckar, als Obmann sowie Georg Hierßlin genannt Tophart, Bürger zu Ehingen [Alb-Donau-Kreis], als Zusatz der Dorfherren und der Einwohner zu Einsingen [Stadt Ulm] und Leonhard Weber genannt Jung als Zusatz von Bürgermeister und Rat der Stadt Ulm und ihrer Untertanen zu Grimmelfingen [Stadt Ulm] entscheiden einen Streit um Trieb und Weide im Ried am Riedgraben zwischen den Einwohnern von Grimmelfingen und von Einsingen. Nach Anhörung beider Parteien, Verhör der von beiden Seiten benannten Zeugen und Besichtigung der strittigen Weiden ist eine gütliche Einigung zwischen den Parteien nicht möglich gewesen. Daher hat der Obmann die ihm von den beiden Zusätzen übersandten Urteile eröffnen und öffentlich verlesen lassen. Da diese aber in ihren Urteilen auch nicht einig waren und sich widersprochen haben, verkündet er nun als Obmann das Endurteil in dem Streit. Danach stehen der Stadt Ulm und ihren Untertanen in Grimmelfingen Trieb und Weide am Riedgraben hinauf bis zum Erloßgraben zu, den Einwohnern von Einsingen die Weide von dort bis zur Weide der Gemeinde Erbach [Alb-Donau-Kreis]. Jede Partei hat die ihr durch den Streit entstandenen Kosten und Schäden selbst zu tragen.