Jakob Singer aus Nördlingen, kaiserlicher öffentlicher Notar in Tübingen, beurkundet, dass ihm am 25. März der württemb. Rat Dr. jur. et theol. Wilhelm Christian Faber und der württemb. Rentkammerrat Ludwig Hauff den Befehl des Herzogs Eberhad [III.] von Württemberg mitgeteilt hätten, sich mit einem Notar und 2 Zeugen nach Hechingen in der Grafschaft Hohenzollern zu deren Inbesitznahme und zur Entgegennahme der Erbhuldigung durch die Untertanen zu begeben; er habe darüber ein Notaraitsinstrument anzufertigen. Am 26. März habe Dr. Faber in seiner, des Obristleutnants und Rats Peter von Helmstadt, Kommandanten zu Hechingen und Obervogts zu Lauffen, des Kammergerichtsexpeditionsverwandten Georg Ehrenreich Schwartz und des Christoph Rüger aus Stuttgart, beide Instrumentszeugen, Gegenwart Kanzler, Räte und Diener in Hechingen vor sich rufen lassen und ihnen ihre Entlassung mitgeteilt. Nicht davon seien die betroffen, die zur Rechnungslegung mit Rentkammerrat Hauff nach Stuttgart fahren müssten. Auf das Vorbringen des Kanzlers Johann Engelbert von Bergen, ihm, dem Rentmeister und anderen Dienern stünde noch Bezahlung zu, und auf die Bitte um eine Frist für die Rechnungslegung habe Dr. Faber eine Frist gewährt, aber darauf hingewiesen, für die ausständige Bezahlung keine Instruktion zu haben. Darauf habe Dr. Faber im Hof vor versammeltem Volk die Gründe für die Belagerung der Feste Hohenzollern wie für die Inbesitznahme der Grafschaft dargelegt und Huldigung und Treueid der neuen Untertanen gefordert sowie im Namen des Herzogs versprochen, das alte Recht und die Religion unangetastet zu lassen. Darauf habe er, der Notar, die Eidesformel verlesen; als man zur Vereidigung habe schreiten wollen, habe der Hechinger Stadtschreiber Johann Kößler im Namen der Gemeinde um nochmalige Vortragung der Proposition gebeten. Dann seien im Saal Graf Philipp Christoph Friedrich von Zollern, Hans Christoph von Breitenlandenberg, der Forst- und Jägermeister Hans Ludwig Teufel von Bühl, Heinrich Beschmach, Michael Maissing und der gen. Stadtschreiber erschienen und hätten auf die Schwierigkeit einer Erbhuldigung hingewiesen, da eine solche schon vor 10 Jahren beim Tod des Grafen Johann Georg auf dessen Sohn, den auch noch jetzt minderjährigen Grafen Philipp Christoph Friedrich, als rechtsmäßigen Erben erfolgt sei, worauf Dr. Faber auf die unausbleiblichen Folgen einer Weigerung hingewiesen habe. Hierauf hätten diese ihr Einverständnis erklärt und im Namen der Untertanen um den bei Erbhuldigungen üblichen Revers gebeten, worauf man die Vereidigung vorgenommen habe. Am 28. März hätten dann die Deputierten von den in Hechingen versammelten Geistlichen der Stadt und der Dorfschaften die Huldigung entgegengenommen, und nachdem er die Formel verlesen habe, hätten diese einzeln dem Obristleutnant Peter von Helmstadt das Versprechen der Handtreue gegeben. Dr. Faber hätte den Geistlichen dann das Verbleiben bei der alten Religions- und Kirchenordnung zugesichert. Am 29. März hätten die Deputierten dann die Klöster aufgesucht und in St. Lutzen das Versprechen der Handtreue vom Guardian zugleich auch für die 13 Konventualen entgegengenommen, in Stetten dasselbe von der Priorin auch für den Konvent, die auch die Bitte auf Freigabe der seither gesperrten Einkünfte aus den Ämtern Tübingen und Balingen äußerte, sowie in Rangendingen von der Priorin zugleich für die 8 Konventsfrauen. Der Notar versichert, bei allen Handlungen persönlich zugegen gewesen zu sein.