Johann Frei von Dehrn (Derne), Sohn des + Friedrich Frei von Dehrn, stellt dem Erzbischof Dieterich zu Mainz einen Revers aus über Belehnung mit 20 Gulden jährlich aus dem Zolle zu Lahnstein, mit denen der + Erzbischof Conrat seinen Großvater Johann Frei von Dehrn und dessen Sohn Friedrich, seinen Vater, seinerzeit wegen des vom + Erzbischof Johann diesen zu Dehrn zugefügten Schadens belehnt hatte, ablösbar mit 200 Gulden, zu rechtem Mannlehen laut eingerücktem Lehnbriefe. Siegler: Aussteller.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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