Alef von Willinghusen macht bekannt, daß er von Abt Johann, Prior und Konvent zu Werden als Pfründner angenommen worden ist. Er soll mit Unterkunft, Speise und Trank bis an sein Lebensende versorgt werden. Dafür überläßt er all sein bewegliches und unbewegliches Gut, Außenstände und Bargeld nach seinem Tod dem Kloster, wo deshalb auch für sein Seelenheil gebetet werden soll. - Er hat den Drost Bernd von dem Vittinghoff gen. Schell (Schele) und den Richter zu Werden Johann Schriver um Besiegelung gebeten. - Gegeven ... up dach s. Felicis in pinxis.