Das Gericht zu Freiburg entscheidet in der Streitsache des Klosters Oberried gegen den Freiburger Schultheißen Hans Rot, der ein von dem Kloster Oberried angeblich auf Kappeler, nach Rots Ansicht aber auf Littenweiler Gemarkung errichtetes Marienbild hat niederwerfen und zuschlagen lassen, zu Recht, dass Rot auf dem nächsten Rechtstag seine Kundschaft vorzubringen hat.