Christoffell Brunß, Bürger zum Calenberg1), leiht von Propst Frischen bzw. von Kl. Wormeln zehn Rtlr, der Tlr zu 21 Schillingen Paderborner Währung gerechnet, und quittiert über den Empfang der Summe, die mit jährlich 18 Mariengroschen verzinst wird. Der Schuldner setzt seinen kleinen Diehlhoff vor dem Calenberg, der bei Johannes Jochumb liegt, zum Unterpfand. Er bittet den Warburger Bürger Johann Jost, diesen Vertrag für ihn aufzusetzen, und kündigt seine Unterschrift in Form von drei Kreuzen an.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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