Search results
  • 856 of 1,218

Vertragsentwurf zwischen dem Deutschen Orden und dem Ordinariate Freising wegen des neu erbauten Gotteshauses Maria-Biernpaumb: Demnach soll 1.) jede Visitation dem Komtur zu Plumenthall vorher angezeigt und unter Leitung des Ordinariats gemeinsam durchgeführt, die Verwaltung der Temporalia dem Orden belassen und eine bezügliche Verhandlung mit dem Landesfürsten auf Verlangen dem Ordinariat vorgelegt werden; 2.) Die Visitation des Benefiziaten steht entsprechend den Bestimmungen des Konzils von Trient dem Ordinariat, die Visitation der Laien hinsichtlich der Osterbeichte dem Siellenbacher Pfarrer zu; 3.) Die Versehung der im Benefiziatenhause erkrankten Personen steht in erster Linie dem Pfarrer zu; 4.) Das Begräbnis von Ordenspriestern darf unter Wahrung der Gerechtsame des Pfarrers, wie herkömmlich, durch Ordenspriester geschehen; 5.) Die Wahl des Geistlichen soll im Allgemeinen freistehen; Votivmessen, die ohne Nennung eines Priesters bestellt werden, verteilt der Benefiziat unter gebührender Berücksichtigung des Pfarrers und der anderen beim Beichthören verwendeten Priester. - Kommissäre und unterschrieben, sowie Siegler: Franz Ant. Begnudellius, Chorherr und Generalvikar; Lic. Joh. Petrus Grebmayr, Geistl. Rat und Dechant des Stiftes St. Veit, D{r} Joannes Reischl, Geistl. Rat und Chorherr bei St. Veit; Dr. Ferd. Zeller, Geistl. Rat und Dechant des Stifts St. Andreas zu Freising.

Show full title
Staatsarchiv Nürnberg
Loading...