Papst Clemens IV. bestätigt und erneuert das inserierte Privilegium Lucius III. (StAWt-R US 1182 November 21 in 1268 September 2), wodurch derselbe befiehlt, dass niemand gegen bisher geübte Gebräuche und Gewohnheiten des Cistercienserordens mit Censuren vorgehe und dass die Erzbischöfe und Bischöfe bei der Benedicierung von Äbten des Ordens die bisher in denselben gebräuchliche Form und Regeln einzuhalten haben.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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