Johannes, Bischof von Pomesanien, vidimiert durch den öffentlichen Notar Andreas Magni de Nuwenmark die Urkunde des Römischen Königs Wenzel von 1410 Juni 4, mit der die Gültigkeit seines Schiedsspruchs zum Streit zwischen König Wladyslaw II. Jagiello von Polen und dem Hochmeister Ulrich von Jungingen bekräftigt wird.

Vollständigen Titel anzeigen
Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz
Objekt beim Datenpartner
Loading...