Hohenlohe contra Brandenburg wegen etlicher und 20 Morgen Holz, das Lixenholz genannt, welches die Gemeinde zu Diembot ausgereutet und unter sich verteilet, darauf auch gedachtes Neugereut der Gemeinde allda, auf untertäniges Supplicieren, vor ihre Mühe und Kosten 3 Jahre lang zehntfrei gelassen worden, nach Verfließung deren aber hat Brandenburg solchen Zehnten de facto für sich allein hinweggenommen , darwider Hohenlohe protestierts, auch endlich gleichmäßig solchen Zehnten mit Gewalt gehandelt, dadurch dann Brandenburg sich unterschiedlicher tätlicher Eingriffe unterstanden.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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